anders denkend oder andersdenkend? Getrennt oder zusammen?

Beides ist möglich

Vor der Rechtschreibreform gab es nur andersdenkende Menschen. Heute dürfen sie auch anders denkend sein.
Ob eine Kombination aus Adverb/Adjektiv und Partizip getrennt oder zusammengeschrieben wird, hängt von der jeweiligen Bedeutung ab. Ist es eine reine Zusammensetzung, dann wird das Wort zusammengeschrieben, im Gegensatz dazu verlangt eine syntaktische Fügung oder bildliche Bedeutung die getrennte Schreibweise. Sofern kein eindeutiger Unterschied festgestellt werden kann, sind beide Schreibweisen zulässig.

Schwierige Entscheidung

Auch im Fall von „andersdenkend“ und „anders denkend“ ist diese Entscheidung nicht gerade einfach. Das lässt sich schon allein daran erkennen, dass es im Laufe der Rechtschreibreform verschiedene Lösungen gab. Ursprünglich wurde „andersdenkend“ zusammengeschrieben. Nach Einführung der Reform war die getrennte Schreibweise korrekt, und inzwischen sind beide Varianten gleichermaßen zulässig, da kein wirklicher Unterschied in der Bedeutung zu erkennen ist. In diesem Fall muss man also gar nicht groß über Rechtschreibregeln nachdenken, man kann frei entscheiden, ob man „andersdenkend“ oder „anders denkend“ sein möchte.



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