freisprechen oder frei sprechen? Getrennt oder zusammen?

Beide Formen sind richtig, allerdings mit verschiedener Bedeutung

Wer sich vom Vorwurf nicht frei sprechen zu können, freisprechen möchte, sollte bei einer Rede auf ein allzu ausführliches Manuskript verzichten. Hier erhält das Verb, abhängig von der Schreibweise eine völlig andere Bedeutung.

Die Regel

Die Regel besagt, dass Verbindungen aus Adjektiv und Verb immer dann zusammengeschrieben werden, wenn sich daraus eine bildliche, übertragene Bedeutung ergibt. Ist ein solches Verb buchstäblich oder wörtlich zu verstehen, muss getrennt geschrieben werden.

Ein Begriff – zwei Bedeutungen

„Freisprechen“ im Sinne von: Von einem Vorwurf befreit werden, oder eine Anklage fallenzulassen, wird zusammengeschrieben, denn es ist in übertragenem Sinn gemeint. Das ist auch schon an der Betonung zu erkennen, die auf dem Adjektiv „frei“ liegt.
„Frei sprechen“ mit der Betonung auf dem Verb „sprechen“ hat die wörtliche Bedeutung von ungehindert sprechen können, oder auch: Bei einer Rede ohne Manuskript sprechen. In diesem Fall wird getrennt geschrieben.

Aber Vorsicht: Im Gegensatz dazu wird die „Freisprecheinrichtung“ als Substantiv zusammengeschrieben.



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