nichtöffentlich oder nicht öffentlich? Getrennt oder zusammen?

Richtig: nicht öffentlich

Ist Amtsdeutsch eigentlich richtiges Deutsch?

Aus dem schönen, alten Amtsdeutsch kennen wir den Begriff z.B. bei Sitzungen, die “nichtöffentlich” sind. Bei Gerichtsverhandlungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, wird dieser Begriff auch heute noch meistens zusammen geschrieben. Dem Amtsschimmel sagt man ja gerne eine gewisse Langsamkeit nach – ist die Rechtschreibreform auf den Ämtern vielleicht noch gar nicht angekommen?

Cafés dagegen, die Ihre Toiletten vor allzu vielen Besuchern und ihre Mitarbeiter vor unbezahlter Mehrarbeit schützen möchten, schreiben häufig einen Hinweis folgender Art: Unsere Toiletten sind nicht öffentlich! Unsere Gäste erhalten bei Ihrer Bestellung gerne einen Gratis-Chip!

Auch Parkplätze können zu einem oder mehreren Wohnhäusern gehören und allein deren Mieterschaft zur Verfügung stehen – es sind also „nicht öffentliche“ Parkplätze.

Sind Café-Betreiber und Hausverwaltungen also moderner als unsere Ämter?

Tatsächlich wird in der modernen Rechtschreibung die Empfehlung ausgesprochen, “nicht öffentlich” in 2 Wörtern zu schreiben.

Sollten Sie allerdings die berufliche Aufgabe haben, Texte für Ihr Rathaus, oder zum Beispiel für Gerichte zu schreiben, wäre es sinnvoll, sich an den dort herrschenden Regelungen zu orientieren. Vielleicht ist ein immer gleichermaßen falsch geschriebenes, bzw. auf veraltete Art geschriebenes Wort weniger auffällig, als ein Begriff, der im Wechsel mal so und mal so geschrieben wird.



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