Recht geben oder recht geben?

Richtig: beides

es jemandem „recht machen“ oder „Recht machen“?

Womit haben wir es hier zu tun? Welche Schreibung ist hier rechtens? Nicht einmal die verschiedenen Wörterbücher geben eine eindeutige Antwort! Nur in einem sind sich die (Recht-) “Schriftgelehrten“ einig: Diese Begriffe müssen getrennt geschrieben werden!

Sie glauben, dies sei eine eindeutige Lücke in der Rechtschreibreform?

Dazu kann ich Ihnen nur „Recht geben“ – oder auch „recht geben“. Sie könnten damit eindeutig „Recht haben“ – oder auch „recht haben“. Sie möchten wissen, wie Sie es dann überhaupt jemandem „recht machen“ können?

Schlicht und einfach:

Solange Sie die jeweiligen Wörter trennen, kann Recht entweder groß oder klein geschrieben werden! Die Empfehlung auch nach der neuen Rechtschreibreform ist in allen genannten Fällen, das „recht“ klein zu schreiben. (Damit ist natürlich weder die Buchstabengröße der Schrift gemeint, noch, dass man das „Recht“ an sich von den Wertvorstellungen her klein schreiben sollte – nein, es bezieht sich hier lediglich auf den ersten Buchstaben des Wortes, also „r“.)

Wie kann man es überhaupt jemandem „recht machen“, wenn es keine gültige Regel gibt?
Am besten ist es, wenn Sie es sich in diesem Falle selbst „recht machen“ – treffen Sie Ihre Wahl!



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