Anführungszeichen

Anführungszeichen werden verwendet, um eine wörtliche Rede darzustellen. Auch bei Zitaten ist es üblich, diese mit Anführungszeichen zu versehen. Wenn bei der wörtlichen Rede ein Begleitsatz verwendet wird, steht das Satzzeichen der wörtlichen Rede innerhalb der Anführungszeichen, das Satzzeichen des Begleitsatzes grundsätzlich am Schluss. Bei Zitaten wird das Satzzeichen des Zitates immer innerhalb der Anführungszeichen gesetzt.

Beispiel:

„Diesen Text habe ich bereits mehrfach geschrieben!“, rief sie.
(Wörtliche Rede in Anführungszeichen inkl. des Ausrufezeichens am Schluss der wörtlichen Rede, der Punkt am Ende des Begleitsatzes beendet das komplette Satzgefüge).

Zitat:
„Wie sich bei näherem Hinsehen herausstellte, war die Statistik nicht vollständig.“
(Das gesamte Zitat steht innerhalb der Anführungszeichen einschließlich des Punktes, der diesen Aussagesatz beendet. Nach dem abschließenden Anführungszeichen wird kein weiteres Satzschlusszeichen verwendet).

Ausnahmen:

In der Interpunktion gibt es für bestimmte Satzzeichen Ausnahmeregelungen. Bei den Anführungszeichen gelten folgende generelle Ausnahmen:
Wenn der Begleitsatz vor der wörtlichen Rede steht und mit einem Doppelpunkt endet, steht nach dem abschließenden Anführungszeichen kein Satzschlusszeichen mehr.

Beispiel:

Sie sagte: „Ich habe diesen Text mehrfach geschrieben.“

Endet der Begleitsatz mit einem Frage- oder Ausrufezeichen, entfällt der Punkt am Ende des Zitats der wörtlichen Rede.

Beispiel:

Hat sie wirklich gesagt: „Ich haben diesen Text mehrfach geschrieben“?

Wenn allerdings sowohl der Begleitsatz als auch das Zitat mit einem Frage- oder Ausrufezeichen enden, müssen beide Zeichen gesetzt werden.

Beispiel:

Hat sie wirklich gefragt: „Soll ich diesen Text schreiben?“?

Eine weitere Ausnahmeregelung kommt zur Anwendung, wenn das Zitat der wörtlichen Rede in einen Begleitsatz eingebettet ist. Dabei unterscheidet man wieder, ob der Begleitsatz mit einem Doppelpunkt endet oder ob das Zitat durch Kommata getrennt wird.



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