Der Punkt bei Abkürzungen
Eine generelle Regelung für das Erstellen von Texten, durch die der Punkt hinter einer Abkürzung reglementiert wird, gibt es in der Interpunktionslehre über die weiter unten genannten Beispiele hinaus nicht. Ein guter Anhaltspunkt ist zunächst die Frage, ob die Abkürzung in kompletten Worten gelesen wird, dann ist auf jeden Fall ein Punkt am Ende der abgekürzten Worte zu setzen. Bei Akronymen und Maß- bzw. Entfernungsangaben ist ein Punkt am Ende der Abkürzung überflüssig. Auch die Abkürzungen für die Himmelsrichtungen benötigen keinen Punkt am Ende.
Abkürzungen, die in der gesprochenen Sprache als vollständige Wörter ausgesprochen werden, müssen mit einem Punkt beendet werden.
Beispiel:
u.s.w. = gesprochen „und so weiter“
Dabei ist zu beachten, dass bei den Begriffen „Zum Beispiel“ oder „das heißt“ zwischen den einzelnen Abkürzungspunkten noch ein Leerzeichen gesetzt werden muss.
Beispiel:
z. B. oder d. h.
Internationale Maß- und Entfernungsangaben werden bei einer Abkürzung nicht durch einen Punkt beendet.
Beispiel:
Meter = m
Kilogramm = kg
Ebenfalls ohne Punkt hinter den Abkürzungen benutzt man Akronyme, die in ihrer Kurzform auch im normalen Sprachgebrauch verwendet werden.
Beispiel:
United States of America = USA
Technischer Überwachungsverein = TÜV
Neben diesen festen Regelungen, wie in Punkt nach Abkürzungen zu verwenden ist, gibt es Schreibweisen, die beide Möglichkeiten zulassen.
Beispiel:
Mitglied des Bundestages = MdB oder M. d. B.
Companie = Co oder Co.