Der Punkt nach Sätzen
Die korrekte Anwendung der Interpunktion setzt grundlegende Kenntnisse der deutschen Grammatik voraus. Ein Punkt beendet immer einen Aussagesatz, der sich dadurch auszeichnet, dass er etwas tatsächlich oder hypothetisch möglich darstellt. Der Aussagesatz wird durch verschiedene Fakten gekennzeichnet. Ein rein sprachlicher Erkennungspunkt ist die Tatsache, dass die Betonung zum Satzende hin abfällt. Der Punkt zum Abschluss dieses Satzes ist also eine logische Schlussfolgerung. Weitere Merkmale dafür, dass es sich um einen Aussagesatz handelt, ist die Anordnung des Verbes an der zweiten Stelle im Satz oder die grammatische Form im Indikativ oder Konjunktiv II.
Beispiel:
Ich überarbeite einen Text. (Deklaration einer Tatsache, Verbstellung an der zweiten Position im Satz)
Ich habe gestern einen Text überarbeitet. (Deklaration einer Tatsache, das Verb steht im Indikativ).
Ich könnte einen Text überarbeiten. (Deklaration einer Möglichkeit, Verbstellung an der zweiten Position im Satz, das Verb steht im Konjunktiv II).
Eine weitere Satzform, bei der der Punkt als Satzschlusszeichen verwendet wird, ist der Wunschsatz. Hier unterscheidet man zwei unterschiedliche Arten: den realen und den irrealen Wunschsatz. Bei Wunschsätzen wird je nach Ausdrucksform der Punkt gelegentlich auch durch ein Ausrufezeichen ersetzt. Die Merkmale für den Wunschsatz bestehen hauptsächlich darin, dass das Verb an erster Stelle im Satz steht (Ausnahme: die Verwendung von „Wenn“). Die korrekte grammatische Form des Verbes ist beim realen Wunschsatz im Konjunktiv I, beim irrealen Wunschsatz im Konjunktiv II anzuwenden.
Beispiel:
Hätte ich mich doch nur zurückgehalten. (Das Verb steht im Konjunktiv I an erster Stelle im Satz = realer Wunschsatz).
Wenn ich mich doch nur zurückgehalten hätte. (Das Verb steht im Konjunktiv II später im Satz = irrealer Wunschsatz).